Prüfungen: Ansprechpartner, Hinweise und FAQ
Sprechstunden
Sprechstunden können derzeit nur auf Anfrage an pruefung@tme.rwth-aachen.de vereinbart werden.
Raum 319, Forckenbeckstr. 4
Fragen zu den Prüfungen
Ihre Fragen zu den Prüfungen, Studien- und Abschlussarbeiten sowie Praktika werden von den Prüfungsassistenten und Prüfungsassistentinnen gerne beantwortet.
Die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen können zu den Sprechstunden in Raum 319, Forckenbeckstr. 4, angetroffen werden.
Fragen per E-Mail senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse: pruefung@tme.rwth-aachen.de
Lehr- und Lernportal
Informationen und Arbeitsmaterialien zu den einzelnen Vorlesungen finden Sie auch im RWTHmoodle.
Prüfungshinweise
Um die Chancengleichheit unter den Kandidaten der Prüfung zu gewährleisten, sind folgende Hilfsmittel nicht erlaubt:
- alphanumerische Rechner, d.h. Geräte die das komplette Alphabet im Display darstellen können
- in einer höheren Programmiersprache z.B. BASIC, FORTRAN, usw.
- programmierbare Taschenrechner
- Rechner, die die Möglichkeit zur Abspeicherung und Darstellung von Formeln und/oder Diagrammen bieten
Der Gebrauch eines solchen Rechners während der Klausur wird als Täuschungsversuch gewertet und führt zum Nichtbestehen der Klausur.
Ebenfalls nicht zugelassen sind empfangsbereite Mobiltelefone oder ähnliche Geräte, wie MP3-Player, Smartwatches usw. Die Nutzung eines solchen Geräts sowie jegliches Handyklingeln, auch Wecker o. ä., werden als Täuschungsversuch gewertet.
Ein Täuschungsversuch führt zum Nichtbestehen der Prüfung. Zudem entfällt das Anrecht auf eine mündliche Nachprüfung.
Zugelassene Hilfsmittel sind:
- die vom Institut gestellte Formelsammlung,
- ein den Richtlinien entsprechender Taschenrechner,
- sowie Zirkel, Lineal und Schreibzeug.
Schreiben Sie bitte nicht in roter oder in grüner Farbe. Sie dürfen jedoch mit Bleistift schreiben.
Der Prüfungsort und die Hörsaalverteilung werden im RWTHmoodle bekannt gegeben.
Zu allen Prüfungen sind ein Studentenausweis oder ein Lichtbildausweis, wie z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, mitzubringen.
FAQ-Liste
Wie kann ich mich als Master- oder Erasmus-Studierender im RWTHmoodle anmelden?
Schicken Sie eine Mail mit Ihrer Matrikel-Nummer an unser Prüfungsteam oder den zuständigen Vorlesungs- oder Übungsleiter.
Kann ich eine zusätzliche Sprechstunde vereinbaren?
Ja, bei Bedarf kann im Semester eine zusätzliche Sprechstunde mit dem Assistenten der Vorlesung oder Übung vereinbart werden.
Welche Taschenrechner dürfen in der Prüfung verwendet werden?
Im Campus/RWTHmoodle wird auf eine Positiv-Liste zum Thema Taschenrechner verwiesen. Rechner, die nicht auf dieser Liste stehen müssen von den Prüfungsassistenten geprüft werden. Eine Anfrage hierzu muss einen Monat vor den Prüfungen erfolgen.
Wird meine bisherige Studienleistung im Ausland zum Thema GMA bei der RWTH anerkannt?
Häufig werden die Themen zu „Energiewandlungsmaschinen“ im Ausland inhaltlich abweichend behandelt, aus diesem Grund ist im Einzelfall eine inhaltliche Äquivalenzprüfung notwendig. Hierzu benötigen wir folgende Informationen: Ein Vorlesungsskript oder -folien, ein Inhaltsverzeichnis der Vorlesungen, schriftliche Aufzeichnungen oder vergleichbares Material.
Besteht die Möglichkeit eine mündliche Prüfung oder gesonderte Klausur vor dem Datum XX.XX.XX zu schreiben? Ich muss am XX.XX.XX wieder an meiner Heimatuni sein, bevor Klausur stattfindet.
Nein. Prüfungstermine können nicht vereinbart werden, diese sind von der RWTH festgelegt.
Kann man sich am TME für die Klausur abmelden?
Die Studierenden können sich im RWTHonline System bis zur Abmeldefrist (3 Tage vor der Klausur) selbstständig abmelden.
Hinweis: Im RWTHmoodle wird dann bei der Notenveröffentlichung stehen, dass Sie nicht erschienen sind. Die Information ist ausdrücklich nicht relevant für Ihr Studienkonto, sofern Ihre Abmeldung beim Prüfungsamt regelgerecht ist.
Kann ich an der VK-T/E Vorlesung teilnehmen und die Klausur auch schreiben, wenn ich VK-K/M noch nicht gehört habe?
Ja, die Teilnahme an der Veranstaltung VK-T/E sowie an der Klausur ist auch ohne die Inhalte der Veranstaltung VK-K/M möglich, da die Themen nicht unmittelbar aufeinander aufbauen. Die Grundlagen aus der Veranstaltung GMA werden allerdings vorausgesetzt.
Ist die Kleingruppenübung ein Pflichttermin?
Nein, die Teilnahme an der KGÜ ist freiwillig.
Können alte Umdrucke genutzt werden?
Generell ist der Inhalt des aktuellsten Skriptes prüfungsrelevant. Die Vollständigkeit alter Stände kann nicht garantiert werden. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko der Studierenden.
Werden die Noten der Klausur für Studierende im Drittversuch (Minister) früher veröffentlicht als zum angegeben Termin wie im RWTHmoodle bekannt gegeben?
Nein, die Noten der Minister werden nicht früher veröffentlicht.
Gibt es eine Möglichkeit den Bearbeitungszeitraum für die Abschlussarbeit zu verlängern?
Eine Verlängerung um zwei Wochen kann der Studierende, egal ob Bachelorarbeit oder Masterarbeit, grundsätzlich formlos beim ZPA beantragen. Dieser Antrag benötigt keine Zustimmung der Institutsleitung o.ä.
Eine weitere Verlängerung um
- für die Bachelorarbeit weitere zwei Wochen (insgesamt max. vier)
- für die Masterarbeit weitere vier Wochen (insgesamt max. sechs)
ist nur über einen neuen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Bitte beachten Sie die hier angegebenen Abgabefristen! Für diese weitere Verlängerung wird eine schriftliche Befürwortung des internen betreuenden Professors bzw. der Institutsleitung notwendig (auch bei externen Arbeiten).
Es ist wichtig, dass aus dem Schreiben hervorgeht, dass die Verlängerung nicht durch den Studenten verschuldet wird. Der Antrag wird per Post, Fax oder persönlich (Abgabe am „Roten Briefkasten“, Kackertstr. 9, 2.Etage) vom Studierenden eingereicht und ist an den Prüfungsausschuss zu adressieren. Der Bescheid wird per Post an die angegebene Adresse zurückgesendet und das ZPA erhält automatisch eine Kopie.
- Eine weitere Verlängerung über die zweite hinaus führt automatisch dazu, dass die Abschlussarbeit als „nicht bestanden“ gewertet wird. Das gilt auch im Krankheitsfall. Gegen diesen Beschluss gibt es die Möglichkeit, einen Sonderantrag an den Prüfungsausschuss zu stellen, welcher mindestens 7 Tage vor der nächsten Tagung des Prüfungsausschusses (Termine sind öffentlich einsehbar) eingereicht werden muss.
Weitere Informationen zur Sachlage seitens der RWTH finden Sie unter folgenden Links:
Prüfungsübersicht
Vorlesung |
Turnus |
Prüfungsart |
---|---|---|
Grundlagen mobile Antriebe | Wintersemester |
schriftlich |
Verbrennungskraftmaschinen: |
Sommersemester |
schriftlich |
Verbrennungskraftmaschinen: |
Wintersemester |
schriftlich |
Alternative und Elektrifizierte Fahrzeugantriebe |
Sommersemester |
schriftlich |
Labor für Mobile Antriebe (ehemals ML) | Sommersemester |
schriftlich |
Katalyse in mobilen Antrieben |
Sommersemester |
schriftlich oder mündlich |
Akustik mobiler Antriebssysteme (ehemals AIM) |
Sommersemester |
schriftlich oder mündlich |
Serienentwicklung von Getrieben für Pkw und leichte Nfz |
Sommersemester |
schriftlich oder mündlich |
Serienentwicklung von Triebsträngen für On-Road Nutzfahrzeuge |
Wintersemester | schriftlich oder mündlich |
Kolbenarbeitsmaschinen |
Sommersemester |
schriftlich oder mündlich |
Grundlagen des Patent- und Gebrauchsmusterrechts | Wintersemester |
schriftlich oder mündlich |
Internationales Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrecht | Sommersemester | schriftlich oder mündlich |
Energy Team Challenge |
Sommersemester | schriftlich oder mündlich |
Powertrain Calibration: Propulsion Systems |
Wintersemester | schriftlich oder mündlich |
Hardware-in-the-Loop Labor für mobile Antriebe |
Wintersemester | mündlich |
Grundlagen der Elektrotechnik für Mechatronische Systeme |
Sommersemester | schriftlich |
Electric Drives and Storage Systems |
Sommersemester | schriftlich |
Elektronik in mobilen Antrieben (ehemals EAV) |
Wintersemester |
mündlich |
Software in mobilen Antrieben (ehemals SAV) |
Sommersemester |
schriftlich |
Elektrochemische Umwandlungs- und Speichersysteme für mobile Antriebe | Sommersemester | schriftlich |